24 Fragen zu den Deutschen Auslandsschulen

Im Rahmen einer Großen Anfrage an die Bundesregierung zur Neukonzeption der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik hat die SPD auch detaillierte Fragen zu den deutschen Auslandsschulen gestellt.

(hib/BOB) – Wie der Bundestag in die Weiterentwicklung des neuen Konzeptes zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) eingebunden wird, hinterfragt die SPD-Fraktion in einer Großen Anfrage.
Die Sozialdemokraten wollen wissen, was die wesentlichen Gründe für die Erarbeitung dieses Konzepts sind und was nach Ansicht der Bundesregierung ein „wirklichkeitsgetreues Deutschlandbild“ kennzeichnet, welches sie gemäß des AKBP-Konzeptes im Ausland vermitteln will.

Gegenüber dem WDA erklärte Frau Krüger-Leißner (MdB), Sprecherin der SPD für die Deutschen Auslandsschulen:
„Mit unserer Großen Anfrage reagieren wir auf den Kurswechsel in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Mit ihrem neuen Konzept will die Bundesregierung künftig die deutschen Interessen in den Vordergrund rücken. Der Nutzenaspekt wird wichtiger als der bisher gepflegte Begegnungsaspekt. Gerade mit Blick auf die Deutschen Auslandsschulen stellen sich viele offene drängende Fragen, die wir mit der Großen Anfrage klären wollen. Im Zentrum stehen für mich die ungelösten Finanzierungsfragen zwischen Bund und Ländern. Klarheit muss hier spätestens das überfällige Auslandsschulgesetz bringen. Doch auch hier gibt es inzwischen große Irritationen. Im August soll das Kabinett darüber beschließen, im November soll der Gesetzentwurf in den Bundestag kommen. Doch mit der Beantwortung unserer Großen Anfrage will sich die Bundesregierung bis Ende dieses Jahres Zeit lassen. Wie passt das zusammen? Noch vor der Sommerpause erwarte ich von der Bundesregierung Klarheit über den Zeitplan.“

Mittels einer Großen Anfrage können Abgeordnete Auskunft und Rechenschaft von der Bundesregierung zu politischen Fragen und Sachverhalten verlangen. Sie zählt zu den stärksten parlamentarischen Instrumenten der Regierungskontrolle, weil die Antwort der Regierung auf die Große Anfrage öffentlich im Plenum diskutiert werden kann. Eine Große Anfrage kann von einer Bundestagsfraktion oder mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten gestellt werden. Nachdem die Regierung die Große Anfrage schriftlich beantwortet hat, wird sie im Plenum debattiert.

Lesen Sie hier die Große Anfrage der SPD

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