Ulla Schmidt: die Zeit drängt

Mögliche Änderungen am Auslandsschulgesetz in dieser Legislaturperiode müssen bis Mitte April eingebracht werden. Das sagte Ulla Schmidt, MdB, am 25. Januar in einer Videokonferenz mit dem WDA-Vorstand.

Ulla Schmidt (SPD) beim Symposium des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen im Sommer 2019. Foto: Jan Michalko

Alle Initiativen für Veränderungen, die danach kämen, hätten nicht mehr genug Zeit im parlamentarischen Prozess vor dem Ende der Legislaturperiode. Am 26. September 2021 wird der Deutsche Bundestag gewählt. Der Vorstandsvorsitzende des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen (WDA) Dr. Peter Fornell fordert daher alle Beteiligten auf, dieses Zeitfenster noch zu nutzen: „Wir setzen uns dafür ein, dass Änderungen am Auslandsschulgesetz noch in dieser Legislaturperiode kommen“. Der Bundestag hatte dazu schon im Herbst 2019 konkrete Forderungen an den Gesetzgeber verabschiedet. „Sollte die Chance für eine Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode nicht genutzt werden, ergäbe sich durch Bundestagswahl, mögliche Koalitionsverhandlungen und die Regierungsbildung eine lange Verzögerung“, so Dr. Fornell weiter. Der WDA suche daher weiter aktiv den Austausch mit allen Beteiligten.

Abstimmung zum Konzeptpapier des Auswärtigen Amts nötig

Ulla Schmidt bezog sich in ihrer Einschätzung zum Zeitrahmen auf ein Konzeptpapier zur künftigen Förderung der Deutschen Auslandsschulen des Auswärtigen Amts, das ihr auch vorliegt. Das Konzept zieht Schlussfolgerungen aus der Evaluation des Auslandsschulgesetzes, an der der WDA aktiv mitgewirkt hat. Das Dokument wurde allen Deutschen Auslandsschulen vom Auswärtigen Amt und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zur Verfügung gestellt. Der WDA hat von Seiten der Bundesländer erfahren, dass eine offizielle Befassung des Papiers von Länderseite noch nicht stattgefunden hat. Nach WDA-Informationen ist die Zustimmung der Länder nötig. Eine WDA-Stellungnahme zu diesem Konzept wird derzeit erarbeitet und anschließend mit den Mitgliedern abgestimmt. Der WDA hat in der Vergangenheit schon regelmäßig Stellungnahmen zum Auslandsschulgesetz in Abstimmung mit seinen Mitgliedern erstellt (siehe Link unten) und die Evaluationen begleitet. Der WDA stimmt sich zum weiteren Vorgehen eng mit den fördernden Stellen ab.

Auslandsdienstlehrkräfte werden auch in Zukunft vermittelt und nicht entsandt

WDA-Vorstand David Nescholta (Chiang Mai) betonte die Eigenständigkeit der Schulträger. Er wünscht sich eine Kooperation mit den fördernden Stellen auf Augenhöhe. Aus der Abstimmung mit dem Direktorenbeirat der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ist dem WDA bekannt, dass es den Wunsch von Pädagogen gibt, Auslandsdienstlehrkräfte und Schulleiter künftig ins Ausland entsenden zu lassen, nicht nur zu vermitteln. Dann hätten sie den gleichen Status wie beispielsweise Diplomaten. Nescholta wies in der Videokonferenz auf den Widerspruch hin, dass es dann zwei Dienstherren gäbe: die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und den freien Schulträger vor Ort. Ulla Schmidt sagte dazu, dass sie eine Entsendung aus diesem Grund auch für nicht umsetzbar hält. Auslandsdienstlehrkräfte werden auch in Zukunft vermittelt und nicht entsandt.

Haushaltsvorbehalt und Kindergeld

Zur Streichung des Haushaltsvorbehalts im Auslandsschulgesetz bei der Förderung der Auslandsschulen sagte Ulla Schmidt, dass dies ein schrittweiser Prozess sein werde. Hier sei nicht mit einer schnellen Streichung zu rechnen. Auch bei der Frage des Kindergelds für alle vermittelten Lehrkräfte sei weitere politische Arbeit nötig.

Zum Vorstoß der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) zu verpflichtenden Personalvertretungen an den Deutschen Auslandsschulen sagte sie, dass sie dies für nicht durchsetzbar halte. Die Schulen sind in den Rechtssystemen ihrer Sitzländer angesiedelt, die sich zum Teil stark unterscheiden. Die Deutschen Auslandsschulen seien hier nicht mit anderen Instituten der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik vergleichbar, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben, so Schmidt. Namentlich nannte sie das Goethe-Institut. Weiter unterstrich sie, dass es bereits eine Empfehlung für demokratische Gremien an den Deutschen Auslandsschulen gibt. Dazu gehören ausdrücklich auch Lehrerbeiräte.

Schließlich lud der WDA-Vorstand Ulla Schmidt auch zum diesjährigen WDA-Symposium ein. Dieses ist für den 19. Mai als Präsenzveranstaltung in Berlin geplant. Schmidt sagte ihr Kommen zu.

Ulla Schmidt (SPD) ist seit 1990 Mitglied des Deutschen Bundestags. Sie ist Obfrau im Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im Bundestag. Sie hat sich wiederholt für die Belange der Deutschen Auslandsschulen im politisch parlamentarischen Raum eingesetzt. Den WDA vertraten die Vorstände Dr. Peter Fornell (Vorsitzender), Gabriele Bunzel Khalil (stv. Vorsitzende), Nicholas Röhm (Schatzmeister), David Nescholta, Ludwig Johannsen sowie der Geschäftsführer Thilo Klingebiel. Das Gespräch fand in offener und konstruktiver Atmosphäre statt. Der WDA-Vorstand nimmt die Impulse aus dem Gespräch am 25. Januar 2021 mit in seinen nächsten Austausch mit dem Schirmherrn Thomas Erndl (MdB). Dieses findet Anfang Februar statt.

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