Staatsministerin Müntefering zur Corona-Sonderzahlung für Auslandslehrkräfte

Das Auswärtige Amt hat entschieden, dass die Sonderzahlung für den öffentlichen Dienst im Inland auch die Auslandslehrkräfte erreichen soll.

Michelle Müntefering auf dem WDA-Symposium im Sommer 2019 in Berlin. Foto: Jan Michalko

Die Mehrzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst erhielt Ende 2020 eine einmalige Sonderzahlung zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie.

Das Auswärtige Amt hat entschieden, dass diese Sonderzahlung auch die Auslandslehrkräfte erreichen soll. Dazu erklärte Staatsministerin Michelle Müntefering: “Auch Lehrkräfte im Auslandsschuldienst sind in besonderer Weise von der Corona-Pandemie betroffen. Sie gehen an vielen Orten erhebliche gesundheitliche Risiken ein. Dennoch haben sich über 85 % von ihnen entschieden, an ihren Schulen im Ausland zu bleiben. Sie haben damit in schwierigen Zeiten entscheidend dazu beigetragen, das Deutsche Auslandsschulwesen zu sichern. Das verdient besondere Wertschätzung. Ich freue mich, dass sie genau wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Inland die Corona-Sonderzahlung erhalten.”

Die Kosten betragen dafür insgesamt ca. 400.000 €, sie konnten aus den Mitteln des Schulfonds getragen werden. Arbeitgeber der Auslandslehrkräfte sind in aller Regel die Deutschen Auslandsschulen. Sie werden von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) lediglich vermittelt und nicht entsandt. Für ihre Arbeit im Ausland werden sie in Form von Zuwendungen aus dem Schulfonds bezahlt. Für die diesjährige Sonderzahlung bedurfte es einer ausdrücklichen Entscheidung, die Zuwendungen in diesem Einzelfall ausnahmsweise zu erhöhen.

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