Fachkräfteeinwanderungsgesetz erschließt Potenzial der Deutschen Auslandsschulen

Die Deutschen Auslandsschulen begrüßen die Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Die Auslandsschulen werden ausdrücklich im Gesetz gewürdigt.

Die Deutschen Auslandsschulen begrüßen die Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Foto: Daniel Ernst

Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen begrüßt das am 7. Juni 2019 vom Bundestag und am 28. Juni 2019 vom Bundesrat beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Dieses schafft nun die Rahmenbedingungen für die Ausschöpfung der Potenziale der Absolventen von Deutschen Auslandsschulen. Absolventen Deutscher Auslandsschulen sollen künftig nach Deutschland kommen können, um sich einen Ausbildungsplatz (Aufenthaltserlaubnis von bis zu 6 Monaten) oder einen Studienplatz (Aufenthaltsdauer bis zu 9 Monate) zu suchen. Zu den weiteren Voraussetzungen gehören die eigene Sicherung des Lebensunterhalts sowie im Fall der Suche eines Ausbildungsplatzes ein Höchstalter von 26 Jahren. Damit ebnet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Weg für die hoch qualifizierten Absolventen Deutscher Auslandsschulen aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland. Es wird künftig keine Beschränkung mehr auf Engpassberufe oder eine Vorrangprüfung geben, bei der untersucht wird, ob auch Deutsche oder andere EU-Bürger für eine Stelle infrage kommen.

Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen, Dr. Peter Fornell: „Die Neuregelung schafft nun vor allem Verbesserungen für diejenigen Absolventen, die einen Ausbildungsberuf in Deutschland erlernen möchten. Für Absolventen, die an einer Deutschen Auslandsschule die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, besteht bereits die Möglichkeit, ein Studium in Deutschland aufnehmen zu können. Wir versprechen uns schließlich insgesamt eine Verbesserung und Vereinfachung des Prozesses bei der Erteilung von Visa für unsere Absolventen.“

Arbeitgeber in Deutschland weisen kontinuierlich auf den Mangel an Nachwuchskräften hin. Hier können die Deutschen Auslandsschulen einen wichtigen Beitrag leisten, den Fachkräftemangel mit ihren hervorragend ausgebildeten Absolventen zu lindern.

„Mit dem Gesetz erkennt der Deutsche Bundestag das bedeutende Potenzial der Absolventen der Deutschen Auslandsschulen für die deutsche Wirtschaft an. Sie sprechen Deutsch, sind mit der deutschen Kultur vertraut und hoch qualifiziert. Die Deutschen Auslandsschulen prägen Bildungsbiografien junger Menschen, wie dies kein anderer Schultyp schafft“, so Dr. Fornell weiter.

Das Gesetz wird nun noch im Bundesrat beraten. Der WDA hatte den Gesetzgebungsprozess kontinuierlich mit eigenen Stellungnahmen und in den Anhörungen der Verbände begleitet.

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