Auslandsschulgesetz: Standortbestimmung bei WDA-Amerikatagung

Zum Jahreswechsel tritt das Auslandsschulgesetz in Kraft. Vertreter der WDA-Mitgliedsschulen, des WDA-Vorstands sowie des Auswärtigen Amtes und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) sondierten bei der Amerikatagung an der Deutschen Schulen Rio (Escola Alemã Corcovado), was der Systemwandel für die Auslandsschulen bedeutet - und wie er gelingen kann.

Im vergangenen Juni verabschiedete der Bundestag das Auslandsschulgesetz. Das Gesetz hat herausragende Bedeutung für die Auslandsschulen, regelt es doch die Förderung der Schulen im Rahmen der Auswärtigen Angelegenheiten völlig neu. Worauf müssen sich die Auslandsschulen einstellen und welche politischen Fragen sind noch offen? Die WDA-Amerikatagung Ende Oktober in Rio de Janeiro bot die Möglichkeit für eine Standortbestimmung, bevor das Auslandsschulgesetz zum Jahreswechsel in Kraft tritt.

Wie Dr. Thomas Schmitt, Referatsleiter Auslandsschulen im Auswärtigen Amt, in Rio berichtete, befinden sich die fördernden staatlichen Stellen derzeit in einem „Change Management“-Prozess. Diese Umgestaltung sei durch rechtliche, finanzielle und politische Parameter eingeschränkt. Aber am Ende würden die Auslandsschulen „sicherer, flexibler und besser“ dastehen als vor Verabschiedung des Gesetzes, versicherte Schmitt: „Das ist der Arbeitsauftrag, zu dem wir in AA und ZfA verpflichtet sind.“

Foto von Dr. Thomas Schmitt
Dr. Thomas Schmitt leitet das Referat für Auslandsschulwesen im Auswärtigen Amt.

Das Auslandsschulgesetz schreibt einen Abbau der Aus­lands­dienst­lehr­kräf­te (ADLK) bis 2022 vor. „Wir müssen diesen Schritt jetzt tun“, betonte Schmitt. Die fördernden staatlichen Stellen versuchten, den Umbau möglichst rasch und reibungsfrei zu gestalten.

„Wenn wir nicht umgehend in den Abbau einsteigen, dann könnte das korrespondierende Budget der Schulen nicht aufwachsen“, erläuterte Schmitt: „Denn unser Geld können wir nur einmal ausgeben. Und wir stünden unter dem Vorwurf, die Umsetzung des Gesetzes unnötig zu verzögern.“

Zugleich stellte er klar: „Für uns in AA und ZfA ist und bleibt die personelle Förderung mit entsandten Lehrkräften aus Deutschland das Kernstück unserer Partnerschaft mit den Deutschen Auslandsschulen.“ Lediglich die Systematik, mit der die Schulen Lehrkräfte aus Deutschland beziehen, ändert sich dem AA-Experten zufolge. Zukünftig setze sich der entsandte Lehrkörper zusammen aus dem „fixen Kern, der für die Anerkennung der schulischen Abschlussprüfung erforderlich ist, und aus einer variablen Zusatzgruppe entsandter Lehrer, über die Sie im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets selbst bestimmen“.

Foto von Joachim Lauer
Joachim Lauer leitet die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).

Mit Blick auf die finanzielle Förderung berichtete Schmitt, im Bundeshaushalt sei für die Deutschen Auslandsschulen für 2014 ein Finanzbedarf in der Größenordnung wie zuvor angemeldet: „Der finanzielle Rahmen für die Gesamtförderung der Schulen ändert sich bestenfalls geringfügig – beim einen etwas nach oben, beim anderen etwas nach unten.“

Das aktuelle Schuljahr werde noch nach den alten Förderbestimmungen abgewickelt, auch nach Inkrafttreten des Auslandsschulgesetzes. Für die Zeit danach allerdings sei die Gestaltung der finanziellen Förderung noch nicht endgültig mit den anderen beteiligten Bundesministerien abgestimmt. „Diese Abstimmung ist zwingend erforderlich“, sagte Schmitt.

Da aber nach den Bundestagswahlen der politische Betrieb nur langsam wieder anläuft, dürfte sich der Abstimmungs- und Entscheidungsprozess hinziehen. „Ich persönlich habe den Eindruck, dass wir möglicherweise nicht zu einem ‚Deal‘ kommen werden, solange wir keinen verabschiedeten Bundeshaushalt für das Jahr 2014 und keine neue politische Leitung in unseren Ministerien haben.“

Bei den Bestimmungen zur gesetzlichen Förderungen der Deutschen Auslandschulen sieht Schmitt wenig politisches Konfliktpotenzial. Schwieriger sei es, einen Konsens bei den Bestimmungen zur freiwilligen Förderung zu finden. AA und ZfA wollten „keine Schulen erster und zweiter Klasse“, ebenso wenig wie Bundestag und Bundesrat.

Foto von Detlef Ernst
Detlef Ernst ist Vorstandsvorsitzender des WDA.

Selbst wenn der Bundeshaushalt erst im zweiten Quartal 2014 verabschiedet wird, bleibt das AA Schmitt zufolge handlungsfähig. Über eine Verpflichtungsermächtigung sei sichergestellt, dass die Schulbeihilfe auch 2014 regulär ausgezahlt werde. Schmitt: „Wir wissen, dass wir in der kritischen Übergangszeit vom alten zum neuen System die Liquidität der Schulen sicherstellen müssen.“ Das Auslandsschulwesen habe künftig bei Haushaltsengpässen „klare Priorität“ vor anderen Ausgaben der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Zudem werde in keinem Einzelfall die neue Förderung weniger betragen als 85 Prozent der alten Förderung.

Joachim Lauer, Leiter der ZfA, verwies bei der WDA-Amerikatagung auf die gute gesetzliche Grundlage durch das Auslandsschulgesetz. Die neue Bundesregierung werde der Bildung mehr Gewicht geben, zeigte sich Lauer überzeugt. Eine Zweiteilung der Auslandsschulen werde es nicht geben; die freiwillige Förderung solle genauso ablaufen wie die Anspruchsförderung.

Lauer stellte in Rio zwei Beispielberechnungsmodelle zur Budgetierung nach dem Auslandsschulgesetz für eine Abitur- und eine GIB-Schule vor. Er wies darauf hin, dass diese Modelle vorläufig seien und unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesfinanzministeriums und des Bundesrechnungshofes stünden. Die Schulen könnten damit jedoch die zukünftige Förderpraxis einschätzen. WDA-Mitglieder können das Berechnungsmodell im Auslandsschulnetz herunterladen.

Kurt Hellemann, Beauftragter des Vorstands der Deutschen Schule Carl Anwandter im chilenischen Valdivia, betonte, wie wichtig gut ausgebildete und erfahrene Lehrer für die GIB-Schulen seien (Gemischtsprachiges International Baccalaureate mit Deutsch). „Ohne starke Unterstützung ist das GIB nicht zu machen“, sagte Hellemann, der auch Sprecher der GIB-Schulen im WDA ist.

Laut Detlef Ernst, Vorstandsvorsitzender des WDA, ist mit dem Auslandsschulgesetz ein „bedeutender Schritt für eine nachhaltige Förderung und eine gleichbleibend hohe Qualität der weltweiten schulischen Bildung an den Deutschen Auslandsschulen“ erreicht. Hier gelte es weiter anzusetzen und das System so anzupassen, dass die Deutschen Auslandsschulen die an sie gestellten Anforderungen erfüllen könnten.

Ernst forderte, Pensionsrückstellungen nicht nur für Auslandsdienstlehrkräfte, sondern auch für beurlaubte beamtete Ortslehrkräfte (OLK) zu übernehmen. Außerdem seien alle bisher geförderten Schulen in die gesetzlich geregelte Förderung zu übernehmen, wie auch alle bisher geförderten Abschlüsse. „Das ist unser Ziel und daran werden wir arbeiten“, sagte Ernst. „Wir wissen, es wird nicht einfach. Aber die Mühe wird sich bezahlt machen.“

Für WDA-Mitglieder stehen das ZfA-Berechnungsmodell und weitere Unterlagen zum Auslandsschulgesetz unter www.auslandsschulnetz.de bereit. Nach dem Login finden Sie die Dateien unter folgendem Pfad: Kooperation > Gruppen im Fokus

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