Auslandsschulgesetz vom Kabinett verabschiedet

Anlässlich der heutigen Kabinettssitzung der Regierungsparteien CDU, CSU und FDP wurde das Auslandsschulgesetz verabschiedet. Damit ist der Weg offen für das weitere parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat.

„Die Verabschiedung des Auslandsschulgesetzes im Kabinett ist ein besonders wichtiger Meilenstein, mit dem wir unserem Ziel, der nachhaltigen Förderung der Deutschen Auslandsschulen, ein großes Stück näher gekommen sind“, so Detlef Ernst, Vorsitzender des Weltverbandes Deutscher Auslandsschulen.

Durch die Gesetzesinitiative besteht nun die Chance, dass zentrale Forderungen der Schulträger gesetzlich verankert werden. Kernstück des Gesetzes ist die Anerkennung eines überjährigen Anspruches der freien, gemeinnützigen Schulträger der Deutschen Auslandsschulen auf Förderung und damit ein Paradigmenwechsel im Hinblick auf die bisher übliche Anwendung des Zuwendungsrechtes. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die überjährigen Ziele, auf die die freien Schulträger verpflichtet werden, auch nachhaltig erreicht werden können.

Die für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik zuständige Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, MdB, betonte in Ihrer heutigen Pressemeldung:
„Die obersten Ziele lauten Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Eine Schule muss über ein einzelnes Haushaltsjahr hinaus planen können. Ich bin sicher, dass das Gesetz nicht nur den Schulen und ihren Schülerinnen und Schülern zugutekommen, sondern langfristig auch den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken wird.“

Der WDA hatte wiederholt deutlich gemacht, das er die Initiative konstruktiv unterstützt. Bereits am 28.11.2012 reichte er eine detaillierte Stellungnahme ein und machte dort zentrale Vorschläge, um das Auslandsschulgesetz weiter so zu gestalten, dass es die genannten Ziele erreicht. Wesentlich dafür, dass das Markenzeichen „Deutsche Auslandsschule“ auch in Zukunft als Qualitätsbegriff bestehen und im internationalen Bildungswettbewerb erfolgreich bleiben kann, ist das Bekenntnis und die Unterstützung von Bund und Ländern in der öffentlich-privaten-Partnerschaft mit den freien Schulträgern.

Dieses Bekenntnis von Bund und Ländern zur gemeinsamen Verantwortung für die Deutschen Auslandschulen sollte sich insbesondere in der gesetzlichen Regelung der folgenden Punkte wiederspiegeln:
1. in der Übernahme aller bisher geförderten Schulen in die gesetzlich geregelte Förderung
2. in der gesetzlichen Absicherung aller bisher geförderten Abschlüsse
3. in der Regelung der Übernahme der Pensionsrückstellungen für Auslandsdienstlehrkräfte und beurlaubte beamtete Ortslehrkräfte
4. in der Einrichtung eines Fachbeirates für eine institutionelle Zusammenarbeit im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaft wie er beispielsweise auch vom BMBF zu den Deutschlandstipendien erfolgreich eingerichtet worden ist (http://www.deutschland-stipendium.de/de/2112.php).

Das deutsche Auslandsschulwesen ist durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und den Trägern der Deutschen Auslandsschulen geprägt. Die freien Schulträger finanzieren im Durchschnitt 80% ihrer Haushalte selbst. Diese erfolgreich öffentliche-private Partnerschaft sollte durch den kontinuierlichen Austausch der beteiligten Seiten im Rahmen dieses Fachbeirates zum Ausdruck kommen. Eine verlässliche Förderung der Schulträger ist dabei der Katalysator für die Konsolidierung und Entwicklung des Netzwerkes Deutscher Auslandsschulen.

Nach der Ressortabstimmung wurde das Gesetz am 13.11.2012 an die Verbände und die Länder zur Stellungnahme gesendet. Die Länder forderten jedoch Änderungen des Gesetzes und wollten insbesondere die anknüpfenden Verwaltungsvorschriften in ihren Eckpunkten vor dem Kabinettsbeschluss abstimmen. Dabei stand die Frage der Übernahme des Versorgungszuschlages für vermittelte Lehrkräfte im Mittelpunkt. Nachdem in dieser Frage nun eine Einigung erzielt werden konnte, war der Weg frei für die Abstimmung in der Kabinettssitzung, die nun heute erfolgreich verlaufen ist. Im weiteren Verlauf werden nun die notwendigen Lesungen im Bundesrat und die Koordination mit dem Bundesrat im Mittelpunkt stehen.

Weltverband Deutscher Auslandsschulen

Seit seiner Gründung im Jahr 2003 vertritt der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) die freien Schulträger der Deutschen Auslandsschulen. Dazu bündelt er das Wissen der lokalen Experten zu einem globalen Netzwerk. Er unterstützt seine Mitglieder bei ihren Aufgaben und fördert ihre Projekte mit gezielten Dienstleistungen. Er fasst ihre Einzelstimmen zu einer starken Position zusammen und vertritt gemeinsame Interessen gegenüber dem Deutschen Bundestag und den fördernden Stellen. In diesem Jahr feiert der WDA sein 10-jähriges Bestehen. Die Initiative Auslandsschulgesetz steht im Mittelpunktes diesjährigen Symposiums am 26.04.2013 in der Akademie der Künste in Berlin.

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