Schüleraustausch an Deutschen Auslandsschulen – fest verankert, weitere Unterstützung notwendig

Für Deutsche Auslandsschulen ist der Schüleraustausch zentraler Bestandteil ihrer schulischen Kultur.

Die Eigeninitiative der Schulen, um unter Jugendlichen aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen Toleranz zu stärken, Vertrauen zu schaffen und ein positives Deutschlandbild zu vermitteln, benötigt jedoch noch weitere Unterstützung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des Weltverbandes Deutscher Auslandsschulen, die damit den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Union und SPD zur Stärkung des Schüleraustausches untermauert.

Deutsche Auslandsschulen: Basis für den Schüleraustausch

Seit 1990 hat sich die Zahl der Deutschen Auslandsschulen, die einen Schüleraustausch mit Deutschland durchführen, mehr als verdoppelt. An über 90% der befragten Mitgliedsschulen gibt es ein Schüleraustauschprogramm mit Deutschland. Mit verlässlichen Strukturen ermöglichen es die Schulen damit ihren Schülern, Deutschland kennenzulernen, Sprachbarrieren abzubauen und mit dem deutschen Bildungssystem in Kontakt zu kommen. Diese Erfahrung kann später die Entscheidung für ein Studium und berufliche Karriere in Deutschland maßgeblich beeinflussen.

Freie Schulträger leisten hohen Eigenaufwand

Für die Mehrheit der Deutschen Auslandsschulen ist Deutschland der einzige und somit wichtigste Austauschpartner. Insbesondere für Schüler von Schulen außerhalb Europas ist der Austausch oftmals die einzige Möglichkeit, sich persönlich mit der deutschen Kultur vertraut zu machen. Dabei nehmen weniger als die Hälfte der Deutschen Auslandsschulen Leistungen von Schüleraustauschorganisationen in Anspruch. Stattdessen kooperieren sie deutschlandweit mit Partnerschulen. Zu diesem Zweck gibt es an den meisten Deutschen Schulen im Ausland eine Ansprechperson oder Abteilung, die den organisatorischen Aufwand der Austausche koordiniert. Somit leisten die freien gemeinnützigen Schulträger der Deutschen Auslandsschulen einen hohen Eigenaufwand.

Erfolgsfaktor Visum

An jeder dritten Deutschen Auslandsschule außerhalb von Europa gab es bisher im Rahmen von Schüleraustauschen Schwierigkeiten, Visa für Deutschland zu erhalten. In manchen Fällen wurden Visumsanträge abgelehnt, in anderen wurde das Visum verspätet oder nur verkürzt erteilt. Austauschwilligen Schülern wird somit die Möglichkeit erschwert, die deutsche Kultur und das Bildungssystem kennenzulernen. Zudem hat die Visa-Problematik einen hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand zur Folge.

Schüleraustausch stärken

Auf der Grundlage der Umfrageergebnisse, erneuert und unterstreicht der Weltverband Deutscher Auslandschulen (WDA) seine Unterstützung für den Antrag der Fraktionen von Union und SPD zur Stärkung des Schüleraustausches aus 2015. So kann das Ziel erreicht werden, unter Jugendlichen aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen Toleranz zu stärken, Vertrauen zu schaffen und ein positives Deutschlandbild zu vermitteln. Insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel trägt der Schüleraustausch deutschsprachiger Schüler von Schulen im Ausland daher dazu bei, Deutschland als Wirtschafts- und Studienstandort zu stärken.

Schüleraustausch nachhaltig verankern

Deutsche Auslandsschulen betreiben schon seit geraumer Zeit Schüleraustausch und verfügen über die notwendige Erfahrung. Darum sollte eine verstärkte Förderung des Schüleraustausches die vorhandenen Strukturen nutzen und fördern. Es liegt nahe, dass die Verantwortung der Gemeinschaft der Schulträger gestärkt wird. Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen sollte deswegen als Mittlerorganisation anerkannt, Aufgaben des Schüleraustausches übernehmen und entsprechend gefördert werden.

Visa-Erleichterungen für Schüler und Absolventen Deutscher Auslandsschulen

Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen fordert daher Visabestimmungen für Schüler und Absolventen Deutscher Auslandsschulen, die den Austausch und Besuchsreisen nicht nur fördern, sondern auch erleichtern: z.B. kürzere Bearbeitungsfristen sowie mehr behördliches Entgegenkommen, z. B. bei gewünschter Visaverlängerung.

  • In Anknüpfung an den Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein im Bundesrat aus 2014 sollte eine grundsätzliche Neuregelung für §16 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes angestrebt werden.
  • Die bereits in §34 Absatz 5-7 der Aufenthaltsordnung gewährten Vereinfachungen für Absolventen und auch für den Schüleraustausch von Schülern Deutscher Auslandsschulen sollten verankert werden.
  • Dabei sollte Schülern Deutscher Auslandsschulen der Besuch Deutschlands ermöglichet werden, ohne dass ein Gegenaustausch notwendig ist oder ein internationales Profil der Partnerschule gefordert wird.
  • Die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen mehrmonatigen Aufenthalt für Schüler und Absolventen Deutscher Auslandsschulen sollte festgeschrieben werden.
  • Als Nachweis sollte ein Empfehlungsschreiben des aus Deutschland vermittelten Schulleiters der Deutschen Auslandsschule ausreichen.
    Ähnlich der Stipendienzusagen, die die Stipendiaten des DAAD erhalten, würde dieses Empfehlungsschreiben den besonderen Status der Absolventen Deutscher Auslandsschulen belegen und insbesondere die langfristige, indirekte finanzielle Unterstützung jedes deutschen Auslandsschülers durch den deutschen Staat zum Ausdruck bringen, durch die die Erteilung eines Visums folgerichtig ist.
  • Die bereits in der Aufenthaltsverordnung §34 Absatz 5-7 gewährte Zustimmungsfreiheit für Absolventen Deutscher Auslandsschulen mit Bezug auf das Aufenthaltsgesetz §16 Absatz 1 und 1a, sollte konsequent umgesetzt werden und in den Ausländerbehörden und Botschaften stärker bekannt gemacht werden.
  • Die oben genannte Zustimmungsfreiheit sollte nicht nur für Absolventen mit Abitur sondern auch bei allen anderen anerkannten Abschlüssen gelten, die in §2 Absatz 2 des Auslandsschulgesetzes benannt sind.
  • Die Regelungen für Absolventen sollten auch für Absolventen implementiert werden, die sich für einen Ausbildungsplatz bewerben bzw. diesen nachweisen können.
  • Die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz §16 Absatz 1a zum Zweck der Studienbewerbung, sollte neu organisiert werden. Um zum Studienbeginn im Oktober in Deutschland zu sein, müsste der Schüler den Termin in der Botschaft im Mai beantragen. Zu diesem Zeitpunkt hat er jedoch weder das Zeugnis der Hochschulqualifikation noch eine Zusage einer Universität (die Anmeldefristen laufen erst Mitte Juli ab). Wenn der Schüler dann einen Termin im Juli ausmacht, erhält er sein Visum erst im Herbst:  Zu kurz, um sich erfolgreich für einen Studienplatz zu bewerben.

Ihr Ansprechpartner:
Thilo Klingebiel
Geschäftsführer WDA
klingebiel(at)auslandsschulnetz.de
Tel.: +49 (0) 30 280 449 20

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