Das Ziel vollenden: nachhaltige Förderung und Planungssicherheit für die Deutschen Auslandsschulen

Anlässlich der Evaluation des Auslandsschulgesetzes 2016 durch das Auswärtige Amt und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen fordert der WDA Anpassungen des Gesetzes.

Nach knapp zwei Jahren Erfahrung mit dem Auslandsschulgesetz stellt sich die Frage: Wird das Kernziel einer nachhaltigen Förderung und Planungssicherheit für die Deutschen Auslandsschulen erreicht?

  • 52 von 140 der Schulen (Stand 2015), also mehr als ein Drittel, haben keinen Anspruch auf gesetzliche Förderung.
  • Nicht die gesetzliche, sondern die zusätzliche freiwillige Förderung über Zuwendungen bleibt die Regel.
  • Fast die Hälfte der Schulen sieht sich schlechter gefördert als in der Zeit vor dem Auslandsschulgesetz, wie eine repräsentative Befragung des Weltverbands zeigt.

Das Auslandsschulgesetz bleibt damit vorerst noch ein Kompromiss. Nun geht es darum, gemeinsam das Gesetz zu vervollständigen.

Zentrale Anpassungen des Gesetzes

1. Qualität ist in der Bildung das wichtigste Kriterium. Haushälterische Erwägungen sollten bei der Verleihung des Status „Deutsche Auslandsschule“ keine Rolle spielen. Der entsprechende Passus im Gesetz muss gestrichen werden.

2. Schulen brauchen Planungssicherheit. Die Förderung sollte für mindestens drei Jahre gewährleistet sein, ohne dass der Haushaltsvorbehalt greift.

3. Alle bisher geförderten Schulen sollten von der gesetzlichen Förderung profitieren. Sie haben sich bewährt und ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesen. Die geforderten Absolventenzahlen sind anzupassen: Förderfähig sollte eine Schule dann sein, wenn sie in den letzten drei Jahren vor Antragstellung Abschlussprüfungen vergeben hat.

Gleichzeitig ist die dreijährige Wartefrist zu streichen, damit Schulen im Aufbau nicht länger ungleich behandelt werden. Der gesetzlich abgesicherte Teil des Schulfonds liegt bei nur 56%. Das Gesetz hat keine Mehrausgaben verursacht.

Regelung der Öffentlich-Privaten Partnerschaft im Gesetz

Die freien Träger managen die Deutschen Auslandsschulen vorbildlich. Sie finanzieren rund drei Viertel der Gesamteinnahmen eigenverantwortlich. Vor diesem Hintergrund ist die öffentlich-private Partnerschaft im Auslandsschulgesetz zu regeln:

  • Es sollte verdeutlicht werden, dass sich die Regelungen zur Schulaufsicht an die anlehnen, die gegenüber inländischen Schulen in freier Trägerschaft gelten und angemessen sind.
  • Die Kooperation sollte in einem Fachbeirat erfolgen. Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen sollte dabei als offizielle Mittlerorganisation anerkannt werden.

Inklusion und Versorgungszuschlag

Die Lücke zwischen finanzieller Festbetragsförderung und realen Kosten für eine Auslandsdienstlehrkraft am Standort muss geschlossen werden. Um die notwendige Zahl von Lehrkräften zu halten, werden zusätzliche 15 Millionen Euro an finanzieller Förderung benötigt, die unbedingt zu verstetigen sind.
Darüber hinaus ist der Gesetzgeber gefordert, die Verantwortung für seine im Gesetz formulierten Ansprüche zu übernehmen:

  • Die notwendigen Mittel für Inklusion sind zu erhöhen.
  • Der Versorgungszuschlag muss auch für verbeamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte übernommen werden. Dieser Lehrertyp wird benachteiligt, obwohl er im Rahmen des Auslandsschulgesetzes besonders wichtig geworden ist: Um so mehr Auslandsdienstlehrkräfte abgebaut werden, um so stärker müssen die Schulträger diesen Lehrertyp anstellen. Ohne die Lösung der Problematik bleibt das im Auslandsschulgesetz festgeschriebene Fördersystem im Ungleichgewicht.

Erhöhung der Lehrerbesoldung an die Höhe der gesetzlichen Förderung koppeln

Was ist noch notwendig, um die hohe Qualität der Deutschen Auslandschulen zu sichern? Gut ausgebildete und hoch motivierte Lehrer aus Deutschland. Ohne sie geht es nicht. Deswegen ist die Attraktivität des Auslandseinsatzes zu verbessern und die Besoldung der Auslandsdienstlehrkräfte  anzupassen.

Dabei ist jedoch zu beachten: Je höher die Lehrerbesoldung für Auslandsdienstlehrkräfte, desto höher ist die gesetzliche personelle Förderung im Schulfonds. Ohne Erhöhung des Schulfonds, führt dies also automatisch zur Kürzung der freiwilligen Förderung. Um eine Zweiklassengesellschaft der Deutschen Auslandsschulen nicht zu verstärken, ist die Erhöhung der Lehrerbesoldung an die Höhe der gesetzlichen Förderung zu koppeln.

Austausch in Expertenrunden

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig und folgerichtig, das Auslandsschulgesetz anzupassen. Der Gesetzgeber sollte die Chance dafür in dieser Legislaturperiode nutzen.

Der WDA schlägt vor, die regelmäßigen Expertenrunden im Auswärtigen Amt fortzusetzen, die es bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gab. Dabei sollten sich die Fördernden Stellen, der Weltverband Deutscher Auslandsschulen, als Vertreter der freien Schulträger, und die weiteren Interessengruppen regelmäßig zum Austausch treffen.

Gemeinsam können wir das Ziel vollenden, nachhaltige Förderung und Planungssicherheit für die Deutschen Auslandsschulen zu schaffen.

Ihr Ansprechpartner:
Thilo Klingebiel
Geschäftsführer WDA
klingebiel(at)auslandsschulnetz.de
Tel.: +49 (0) 30 280 449 20

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