Auslandsschulgesetz: Verwaltungsvorschrift vorgestellt

Am 4. Juni hat der Haushaltsausschuss sein Einverständnis zur Verwaltungsvorschrift, die das Auslandssschulgesetz umsetzt, erteilt. Beim Weltkongresses Deutscher Auslandsschulen wurde die Verwaltungsvorschrift erstmalig veröffentlicht und im Wortlaut vorgestellt.

Nach Aussage von Dr. Thomas Schmitt, Referatsleiter Auslandsschulen im Auswärtigen Amt, ist mit dem Einverständnis des Haushaltsschusses kein weiterer formaler Schritt erforderlich, um die Verwaltungsvorschrift in Kraft treten zu lassen und das Auslandsschulgesetz operativ umzusetzen. Schmitt stellte den grundlegenden Gedanken hinter dem Auslandsschulgesetz dar, indem er aus der Rede von Außenminister Steinmeier anlässlich der Eröffnung des Weltkongresses Deutscher Auslandsschulen zitierte: „Die Wettbewerbsfähigkeit ist ein Leitgedanke hinter der Reform des Auslandschulgesetzes. Dafür haben wir einen Rechtsanspruch auf Förderung für absolventenstarke Schulen eingeführt. Dafür haben wir den Auslandsschulen mehr Autonomie in ihrem Budget eingeräumt.“


Nach Schmitt müssten sich die Deutschen Auslandsschulen in Struktur und Größenordnung dynamischer entwickeln, um ihre Existenzberechtigung zu behalten. Es werde ein nachfrageorientiertes Angebot benötigt, dass es Eltern und Schülern im Ausland ermögliche, das „berufliche und persönliche Schicksal Ihrer Kinder mit Deutschland zu verknüpfen“. Die Deutschen Auslandsschulen müssten entsprechend flexibel sein und sich an die Interessen der Eltern anpassen, um nicht nur an bestehenden sondern auch an neuen Standorten zu wachsen. Diese notwendige Flexibilität sei im Auslandsschulgesetz und in der Verwaltungsvorschrift angelegt. In den Verhandlungen mit Bundesfinanzministerium und Bundesrechnungshof über die Verwaltungsvorschrift seien zwar auch Kompromisse eingegangen worden, er sei aber davon überzeugt, dass dieser Kompromiss „auch in der Praxis Bestand haben wird“, so Schmitt.


Hildegard Jacob, Ländervorsitzende des Bund-Länder-Ausschusses, ergänzte, dass die Verwaltungsvereinbarung, die das frühere Rahmenstatut ablöst, eine solide Basis hauptsächlich für ADLK schaffe, da für ADLK der Versorgungszuschlag hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt und damit gesichert werde. Für die Ortslehrkräfte sei zwar noch keine Lösung gefunden, dies werde aber weiter geprüft. Man werde hier über die Entwicklungen informieren. Der Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und der WDA hatten mehrfach gefordert, den Versorgungszuschlag auch für verbeamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte weiter zu übernehmen. Die Bundesländer verfahren hier derzeit unterschiedlich.


Heinrich Ringkamp, stellvertretender Leiter der ZfA, stellte heraus, dass die nun verabschiedete Version der Verwaltungsvorschrift nichts Neues gegenüber den Versionen enthalte, die in vergangen Veranstaltungen, wie den WDA-Regionaltagungen, vorgestellt wurden. Mit dieser Aussage verbinde sich die „sehr, sehr gute Nachricht, dass die uns ganz wichtigen Punkte (…) die Ressortabstimmung und die Abstimmung insbesondere mit dem Bundesrechnungshof überstanden haben“, sagte Ringkamp. Er stellte insbesondere klar, dass die Berechnung der Förderung für als Schulen gleich sei. Sowohl bei der gesetzlichen Förderung als auch bei der freiwilligen Förderung würden dieselben Regeln zugrunde gelegt. Dies gelte auch für Schulen im Aufbau. Im Unterschied zur gesetzliche Förderung besteht allerdings auf die freiwillige Förderung kein Anspruch. Die detaillierten Berechnungsmodelle für jede Schule lägen bereits vor und würden den Schulen der Südhalbkugel, so wie es für die Schulen der Nordhalbkugel bereits erfolgt ist, in der zweiten Jahreshälfte vorgestellt. Die Termine würden noch bekannt gegeben.


In ersten Rückfragen machten Schulen deutlich, dass die Kosten für so genannte Ergänzungs-ADLK, die nach der Verwaltungsvorschrift aus dem Budget finanziert werden können, so hoch sind, dass eine Refinanzierung der wegfallenden ADLK nur über zusätzliche Mittel des Schulträgers möglich sei. Die Kürzungen würden damit real über den in der Verwaltungsvorschrift verankerten (vgl. VV 25.3) -15 Prozent liegen. In der WDA-Mitgliederversammlung wurde die Forderung festgehalten, dass eine erhöhte Transparenz über die systemischen Folgen und Risiken hergestellt werden muss. Die Gefahr bestehe weiter, dass die Schulen zu Schulgelderhöhungen gezwungen werden, die dem durch den Bundestag geforderten Begegnungscharakter zuwiderlaufen.

Verwaltungsvorschrift im Wortlaut
Weitere Informationen

Helpdesk